Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Unsere Prüfingenieure von Lange & Brandenburg als Partner der GTÜ in Brilon sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt der Arbeit von Lange & Brandenburg und den Kollegen. Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch Lange & Brandenburg in Brilon/Meschede führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:
· Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
· LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
· Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.
Stadtmauer 15
59872 Meschede-Eversberg
Tel.: 0291 50075
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